An der Wiek 2
17493 Greifswald - Insel Riems
Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte Ostsee. Außerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes besteht kein Versicherungsschutz. |
Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so informiert er unverzüglich schriftlich den Vercharterer. Gelingt eine Ersatzcharter, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Charterpreises rückerstattet, soweit nicht der Charterer nachweist, dass dem Vercharterer nur geringere Kosten entstanden sind. Gelingt keine Ersatzcharter, hat der Charterer die folgenden Stornierungskosten zu tragen:
Es wird unbedingt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. |
Die Yachten sind haftpflicht- und kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall entspricht der hinterlegten Kaution. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Charterer zu tragen.
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Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch oder telegraphisch zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Charterer eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei). |
Der Charterer / Schiffsführer erklärt ausdrücklich:
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Die Yacht wird sauber, segelklar und vollgetankt dem Charterer übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Charterer anhand der Checkliste überprüft werden. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. |
Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verf ügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Bei einer Charter-dauer von zwei oder mehr Wochen erhöht sich die Frist auf 72 Stunden. Weitergehende Ersatzansprüche, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde. Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. |
Der Charterer hat seinen Törnplan so einzurichten, dass eine vertrags- gemäße Rückgabe pünktlich erfolgen kann (min. 1 Std. vor Beendigung der Charterperiode). Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Bei verspäteter Rückgabe am vereinbarten Rückgabetag wird ab vereinbarter Rückgabezeit jede angefangene Stunde mit 50,- € berechnet. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht. Die Yacht wird nach Rückkehr im sauberen, aufgeklarten und vollgetankten Zustand zurückgegeben. Sollte die Yacht nicht vollgetankt sein, wird eine Tankpauschale von 35,- € zuzüglich des verbrauchten Treibstoffs berechnet, leere Gasflasche mit 30,- € und eine Toilettenverstopfung wird mit 150,- € berechnet. Der Vercharterer ist berechtigt für die Endreinigung des Schiffes 5,- € pro angefangenem Meter Schiffslänge zu berechnen |
Die Reparatur von Schäden durch normalen Materialverschleiß bis 100,- € können vom Charterer ohne Rücksprache veranlasst werden. Diese Ausgaben werden vom Vercharterer bei Vorlage einer quittierten Rechnung (ausgestellt auf den Vercharterer) zurückerstattet. Reparaturen, die den Betrag von 100,– EURO übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vercharterers. |
Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt. |
Bei offensichtlichen Rechenfehlern bei der Ermittlung des Charterpreises und der gebuchten Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird. |
Bei Ansprüchen gegen über dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart. |
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